Voraussetzungen
Um Förderung für ein Studium in Finnland zu erhalten, müsst Ihr zusätzlich zu den üblichen Förderungsvoraussetzungen (für BAföG in Deutschland) noch weitere Bedingungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Das Auslandsstudium muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Der Nachweis der Förderlichkeit der Auslandsausbildung erfolgt durch eine gutachtliche Stellungnahme Eurer Ausbildungsstätte im Inland innerhalb des von Euch einzureichenden Formblattes 6. Eine gutachtliche Stellungnahme ist nur dann nicht erforderlich, wenn Ihr die Teilnahme an einem offiziellen Austauschprogramm der EU, z. B. Erasmus/Sokrates, nachweisen könnt oder Ihr Euer Studium von Anfang an im Ausland absolviert (dann ist eine Gleichwertigkeit erforderlich).
2. Zusätzliche Voraussetzung für eine Förderung im Ausland ist die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit der entsprechenden inländischen Ausbildungsstätte.
3. Das Auslandsstudium muss zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit anrechenbar sein.
Unter besonderen Voraussetzungen ist auch die Förderung eines Praktikums in Finnland möglich.