Jobben im Studium

Folgendes müsst ihr beim Jobben im Studium beachten:

  • Anrechnung auf Sozialleistungen (Verdienstgrenzen)
    z. B. BAföG.

  • Befreiung von Sozialabgaben
    (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung)

  • Wegfall der Familienversicherung bei der Krankenversicherung (Einkommenshöhe und Alter)

 

BAföG
Ihr könnt monatlich 400 EUR brutto Arbeitsentgelt hinzuverdienen, ohne dass euer Förderungsbetrag gekürzt wird.

Wichtig: Die Höhe eures monatlichen Arbeitsentgeltes kann schwanken. Von Bedeutung ist seine Höhe im gesamten Bewilligungszeitraum (BWZ), nicht aber im Kalenderjahr.

Ein Beispiel findet ihr als pdf-Datei im Downloadbereich.

Kindergeld
Ihr oder eure Eltern erhalten Kindergeld, wenn ihr Einkommen im Jahr 2011 8004,00 EUR (zuzüglich einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 EUR) nicht übersteigt.

Bei der Einkommensermittlung werden u. a.  berücksichtigt:  

  • Zuschussanteil des BAföG
  • Wohngeld
  • Stipendien
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (z. B. Honorarjobs)

Ab 2012 ist diese Höchstgrenze weggefallen. Euer Einkommen  hat für den Erhalt von Kindergeld keine Bedeutung mehr.


Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Bei einem monatlichen Einkommen bis 400 EUR auf Dauer bist du auch als Arbeitnehmer versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber zahlt 13 % Pauschalbeitrag für dauerhaft geringfügige Beschäftigte.
Sozialversicherungsfrei bleibst du auch, wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest und damit das "Erscheinungsbild des Studenten" wahrst, d. h., das Studium muss gegenüber der Arbeit im Vordergrund stehen.
Das ist der Fall, wenn du in der Vorlesungszeit nur am Wochenende, am Abend oder in der Nacht arbeitest.

Unabhängig von der Höhe deines monatlichen Verdienstes bleibst du auch versicherungsfrei, wenn du in den Semesterferien nicht länger als zwei Monate oder im Kalenderjahr nicht länger als 50 Arbeitstage jobbst.

Rentenversicherungsbeiträge
Bei einer geringfügigen Beschäftigung, 400-EUR-Job, sind keine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des monatlichen Einkommens zahlt lediglich der Arbeitgeber zur  Rentenversicherung.

Allerdings gelten im sog. Niedriglohnsektor von 400,01 bis 800 EUR/mtl. für den Arbeitnehmer niedrigere Rentenbeiträge.

Weitere Informationen findest du unter http://www.400-euro.de/400/Berechnung.html

Wegfall der Familienversicherung bei der Krankenkasse (Einkommenshöhe und Alter)
Voraussetzung für ein Verbleiben in der Familienversicherung besteht darin, dass dein regelmäßiges Einkommen mtl. 365 EUR bis zu deinem 25. Geburtstag nicht übersteigt. Solltest du eine geringfügige Beschäftigung auf Dauer ausüben, erhöht sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 EUR im Kalenderjahr. Das gilt nicht für selbstständige Tätigkeit. Hier gilt die Einkommensgrenze von mtl. 365 EUR weiter.