Sozialdarlehen des StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Weiterführende Infos findet ihr auch auf der Webseite des StuRas der MLU unter www.stura.uni-halle.de.

Der Studierendenrat vergibt laut seiner Satzung zinslose Sozialdarlehen an Mitglieder der Studierendenschaft.
Die Höhe der Darlehen kann unterschiedlich sein, beträgt zur Zeit aber maximal 1.000 EUR. 
Mitglieder des Studienkolleg können maximal 500 EUR erhalten.

Beantragt werden kann das Sozialdarlehen bei der Sprecherin für Soziales, Benjamin Korn , zu den Sprechzeiten, derzeit nach Vereinbarung
oder per E-Mail an soziales@remove-this.stura.uni-halle.de.

Welche Darlehen gibt es?

  • Ein langfristiges Darlehen wird in maximal sechs monatlichen Raten ausgezahlt.
    Der Betrag der monatlichen Raten wird aus der Differenz der monatlichen Einnahmen (Ausbildungsförderung nach BAföG, Kindergeld, Renten (z. B. Witwen oder Waisenrente), regelmäßigen Zuwendungen (insbesondere Taschengeld), Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen etc.) und monatlichen Ausgaben (Mietkosten, Nebenkosten, Kosten für Energie und Wasser, Telefongebühren, Versicherungsraten etc.) errechnet.

  • Überbrückungsdarlehen
    Es besteht die Möglichkeit, ein Überbrückungsdarlehen in Form der Übernahme einmaliger Kosten zu beantragen. Der Betrag wird direkt an den Gläubiger überwiesen.
    Welche Voraussetzungen müssen Studierende mitbringen?
    Der Studierende muss Mitglied in der Studierendenschaft sein, d. h., bei der Rückmeldung/Immatrikulation den Semesterbeitrag sowie den Beitrag für den Studierendenrat (derzeit in Höhe von 45,60 EUR) bezahlt haben.
    Außerdem dürfen keine weiteren, noch nicht vollständig zurückgezahlte Darlehen beim StuRa bestehen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • einen aktuellen Studentenausweis oder eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • eine gültige Meldebescheinigung,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • einen Nachweis über den Abschluss eines Dauerauftrages für die Rückzahlungen.
  • Internationale Studierende haben ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist, vorzulegen.

Bei einem Antrag auf ein langfristiges Darlehen sind zusätzlich erforderlich:

  • die Kontoauszüge der letzten zwei vollen Monate,
  • die Belege für alle regelmäßig anfallenden Ausgaben,
  • die Belege für alle Einnahmen.

Bei einem Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen sind stattdessen erforderlich:

  • die Rechnung oder der Kostenvoranschlag, aus dem sich der zu übernehmende Betrag ergibt,
  • die aktuellen Kontoauszüge.

Was ist bei der Rückzahlung zu beachten? Die Rückzahlung sollte spätestens sechs Monate nach der (letzten) Auszahlung beginnen. Für Studierende des Studienkollegs gilt, dass die Rückzahlungen spätestens drei Monate nach der (letzten) Auszahlung beginnen sollten. Falls nichts anderes vereinbart wird, sollte die Rückzahlung in monatlichen Raten von mindestens 25 EUR erfolgen.