Das Studentenwerk als Partner im sozialen Netzwerk

Angesichts komplizierter Regelungen wird es auch für euch immer schwieriger, eure eigenen Rechte und Pflichten strukturiert zu erkennen und auf die eigene Situation anzuwenden.
Hier informieren wir sachkundig, beraten kompetent und stellen euch angemessene Hilfeleistungen.

Den Mittelpunkt unseres Tätigwerdens bildet die Einzelberatung. Sie erfolgt hauptsächlich in persönlichen Gesprächen. Darüber hinaus beantworten wir auch eine große Zahl telefonischer und schriftlicher Anfragen (einschließlich E-Mails) und bieten euch eine bundesweit kostenfreie Hotline unter der Nummer +49 800 30 968 00 an.
Habt ihr spezifische Probleme, z. B. als internationale Studierende, Studierende mit Kind oder Studierende mit Handicaps, könnt ihr ergänzend zu den Einzelgesprächen auch Gruppengespräche, Informationsveranstaltungen und spezielle Sprechstunden wahrnehmen.

Da eure Probleme meist sehr komplex sind, versuchen wir, zunächst das Beratungsanliegen zu klären
Aus dieser komplexen Herausforderung ergab sich für uns die Notwendigkeit, Partner für eine umfassende Orientierung in eurerm sozialen Umfeld zu finden.
Durch das Studentenwerk Halle wurde deshalb seit Oktober 2002 der Aufbau eines sozialen Netzwerkes forciert, um gemeinsam mit den Partnern jene Schnittstellen zu finden, die einen optimalen Zugang zu den Leistungen und Beratungsfeldern für euch zulassen.

Bei der Festlegung der Arbeits- und Beratungsfelder der einzelnen Netzwerkpartner sind im Nachfolgenden nur diejenigen ausgewiesen, die unmittelbare Schnittstellen zu unserer Allgemeinen Sozialberatung aufweisen. Daraus abgeleitet erfolgt die Bestimmung des konkreten Beitrages im Zusammenwirken mit den Netzwerkpartnern zur Realisierung der gemeinsamen Aufgaben bei der sozialen Betreuung von euch am Hochschulstandort Halle.

Beratungsfelder

  1. Beratung zu Sozialleistungsansprüchen
    1. Allgemeine Sozialleistungsansprüche
    2. Spezielle Leistungsansprüche für behinderte oder chronisch kranke Studierende
    3. Spezielle Leistungsansprüche für Schwangere, Alleinerziehende sowie studierende Eltern

  2. Beratung zu anderen Förderungsmöglichkeiten
    1. Gewährung finanzieller Hilfen aus Mitteln des Studentenwerkes Halle
    2. Stipendien, Darlehen und finanzielle Vergünstigungen
    3. Kranken- und Unfallversicherung
    4. Jobben während des Studiums

  3. Beratung von Studierenden mit Erschwernissen
    1. Studieren als Behinderte(r) oder chronisch Kranke(r)
    2. Studieren als Schwangere, Alleinerziehende und Eltern

  4. Studieren als internationale(r) Studierende(r)
    1. Beratungsangebot zur Erleichterung der Integration
    2. Gewährung finanzieller Hilfen in aktuellen Notlagen und Zuwendungen für kulturelle Veranstaltungen
    3. sonstige Vergünstigungen

  5. Psychosoziale Beratung

  6. Sonstige Dienstleistungen
    1. Durchführung gemeinsamer Informationsveranstaltungen mit leitenden Mitarbeitern von Sozialleistungsträgern sowie Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen
    2. Beratung und Betreuung behinderter und chronisch kranker Studierender
    3. Vertrieb der International Student Identity Card (ISIC) und der deutsch-französischen Sozialkarte