Finanzierung des krankheits- bzw. behinderungsbedingten Aufwandes

Vorrangig stehen für Studierende mit Handicaps zur Bestreitung der Ausbildungskosten die Förderungsmittel nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie durch das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Halle.
 
Der zusätzliche behinderungsbedingte Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.
Zu diesem Mehrbedarf zählen insbesondere

  • behinderungsspezifische Hilfsmittel,
  • Vorlesekräfte,
  • Studienhelfer sowie
  • Fahrtkosten.

Den Antrag richtest du direkt an den überörtlichen Sozialhilfeträger.
 
Stadt Halle
Fachbereich Soziales
Ressort: Hilfe in besonderen Lebenslagen

Am Stadion 5
06122 Halle

Ansprechpartnerin
Frau Johannemann
Tel: +49 345 2215500
E-Mail: sonja.johannemann@remove-this.halle.de

Überregional erhälst du Informationen zu den vorgenannten Anspruchsgrundlagen bei der Informations- und Beratungsstelle "Studium und Behinderung" des

Deutschen Studentenwerkes e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Internet: www.studentenwerke.de
E-Mail: studium-behinderung@remove-this.studentenwerke.de