Studentenwerk Halle

Ansprechpartner für die Wohnplatzvermittlung

Maria Hailer
Wohnplatzvermittlerin für Halle
Telefon: 0345 - 68 47 413
Mail: m.hailer(at)studentenwerk-halle.de

Nicole Deutschmann 
Wohnplatzvermittlerin für Halle
Telefon: 0345 - 68 47 231
Mail: n.deutschmann@studentenwerk-halle.de

Silke Hoppe
Wohnplatzvermittlerin für Merseburg / Halle
Telefon: 0345 - 68 47 417
Mail: s.hoppe(at)studentenwerk-halle.de

Angelika Berger
Wohnplatzvermittlerin für Köthen / Dessau
Telefon: 03496 - 67 64 25
Mail: a.berger@studentenwerk-halle.de

Sandra Sturm
Wohnplatzvermittlerin für Bernburg / Halle
Telefon: 0345 - 68 47 415
Mail: s.sturm(at)studentenwerk-halle.de

Sebastian Heubach
Hauptsachbearbeiter
Telefon: 0345 - 68 47 419
Mail: s.heubach(at)studentenwerk-halle.de

FAQ - Fragen zum Thema studentisches Wohnen

Bewerbung

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der folgenden Hochschulen:

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle
  • Hochschule Anhalt
  • Hochschule Merseburg

Bewerbungen sind für die Wohnheime der jeweiligen Studienstandorte möglich.

Wie kann ich mich bewerben?

Informiere dich zunächst auf unserer Homepage über die Wohnheime sowie über die Richtlinien zum Antrags- und Vergabeverfahren von Wohnheimplätzen.

Danach kannst du die Online-Bewerbung auf unserer Homepage ausfüllen und absenden.

Bitte achte bei der Bewerbung vor allem auf die richtige Schreibweise und Reihenfolge deines Namens.

Ich bin noch minderjährig. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?

Natürlich. Manchmal kommt es jedoch technisch zu Problemen aufgrund des Alters. Für diesen Fall bitten wir dich, ein anderes Geburtsjahr anzugeben und im Feld Hinweise unbedingt zu ergänzen, wie dein richtiges Geburtsdatum ist.

Ich möchte mit jemandem zusammenziehen. Geht das?

Beide müssen einen eigenen Wohnheimantrag stellen.

Bei der Online-Bewerbung bitten wir euch, in das Feld Hinweise den Namen desjenigen, mit dem man zusammenwohnen möchte, einzutragen. Wir versuchen, die Wünsche entsprechend zu berücksichtigen, können aber keine Garantie geben.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Nein. In der Regel kannst du dich zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance auf den gewünschten Wohnheimplatz.

Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zum Semesterbeginn, d.h. zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres.

Wie stehen die Chancen auf einen Wohnheimplatz?

Die Nachfrage zum Semesterbeginn ist sehr hoch. Da die Wohnheimplatzvergabe unter anderem nach Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung sowie unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinie erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll.

Bei der Bewerbung auf einen Wohnheimplatz hast du die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben (Angabe des bevorzugten Wohnheimes, Art der Unterbringung, …). Je flexibler du bei deinen Wünschen bist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf einen Wohnheimplatz.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

Die Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. sechs bis acht Wochen vor Semesterbeginn. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen zu Wartezeiten kommt.

Ca. zwei Wochen vor gewünschtem Mietbeginn sollte jeder eine Rückmeldung zu seiner Bewerbung haben.

Von zwischenzeitlichen Anfragen bezüglich des Standes der Bewerbung bitten wir abzusehen.

Ich habe ein Angebot erhalten. Was nun?

Sobald wir dir einen Wohnheimplatz anbieten können, erhältst du ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der angegebenen Frist bitten wir dich, die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurückzusenden. Studierende, die sich im Ausland aufhalten, können die Unterlagen vorab bis zum genannten Termin per Mail senden und die Originale später nachreichen. Erhalten wir innerhalb der Frist die vollständigen Unterlagen nicht zurück, erlischt das Angebot und die Bewerbung sowie alle zugehörigen Daten werden von der Warteliste gelöscht.

Kann ich die Wohnung vorab besichtigen?

Wir können verstehen, dass du gerne vorab einen Blick in dein potenzielles neues Zuhause werfen möchtest. Da die Wohnheimplätze bis zum Semesterende vermietet sind, ist eine Besichtigung nicht möglich.

Als Orientierungshilfe dienen die Beispielbilder und Grundrisse auf unserer Homepage.

Einzug

Wie erhalte ich meine Schlüssel?

Am Tag deines Einzuges erhältst du deinen Schlüssel von dem für das Wohnheim zuständigen Hausverwalter. Vereinbare dazu zwei Wochen vorab telefonisch einen Termin.

Bitte beachte, dass Einzüge generell nur montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr möglich sind.

Beginnt der Mietvertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nachfolgenden Werktag möglich.

Wohnen im Wohnheim

Wie lange läuft mein Mietvertrag?

Der Mietvertrag beginnt im Normalfall zum Semesterbeginn und endet zum Semesterende (31.03. und 30.09. eines Kalenderjahres). Insofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf der Mietzeit den Mietvertrag kündigt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um ein weiteres Semester, grundsätzlich längstens bis zu einer Regelwohnzeit von maximal sechs Semestern.

Nach Ablauf der Regelwohnzeit kann der Mietvertrag mittels Verlängerungsantrag maximal zweimal für jeweils ein Semester verlängert werden. Die maximale Wohndauer beträgt demnach 8 Semester.

Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Welche Kosten sind in der Miete enthalten?

In unseren Mietpreisen sind die Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Internet (per LAN-Anschluss) sowie für die vorhandene Möblierung bereits inklusive.

Welche Möbel bzw. welche Ausstattung sind in meinem neuen Zimmer vorhanden?

Zur Zimmermöblierung gehören ein Bett inklusive Matratze, ein Schrank, ein Regal, ein Schreibtisch und ein Stuhl.

Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher. Ebenso sind keine Haftpflicht- und Hausratversicherungen in der Miete enthalten. Wir raten jedem Studierenden, sich darum eigenständig zu kümmern.

Wie erhalte ich den Zugang zum Internet, TV oder Telefon?

Internet: Ab Mietvertragsbeginn kannst du das Internet entweder mittels LAN-Kabel oder WLAN-Router beziehen – allerdings werden weder der Router noch das Lan-Kabel von uns gestellt.

TV: Die Kosten für einen TV-Anschluss sind im Allgemeinen in deinen Mietkosten enthalten. Daher musst du nichts weiter tun, als dein Gerät mit einem entsprechenden Kabel anzuschließen. Ein solches Kabel gehört nicht zum Inventar und muss von dir selber angeschafft werden.

Telefon: Ein Telefonanschluss ist in vielen unserer Wohnheime vorhanden, doch musst du eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter deiner Wahl treffen und dir das entsprechende Equipment besorgen.

Hast du Fragen zum Thema Rundfunkbeitrag / GEZ, so steht dir unsere Sozialberatung gern zur Verfügung.

Wo und wie kann ich meine Wäsche waschen?

In unseren Wohnheimen findest du Waschmaschinen und Trockner der Firma AppWash.

Genauere Infos findest du hier: Waschen im Wohnheim

Wer reinigt die Räumlichkeiten?

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mieter / Mieterinnen eigenständig für die Reinigung der Mietsache zuständig sind.

Empfehlenswert ist es, sich einen Putzplan zu erstellen.

Ich habe einen Schaden verursacht / entdeckt. Was soll ich tun?

Bitte kontaktiere umgehend den zuständigen Hausverwalter während der täglichen Arbeitszeiten (ca. zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr).

Der Schaden wird dann begutachtet und behoben.

Mutwillige Beschädigungen sind vom Studierenden zu tragen.

Sollte es sich um eine Havarie oder einen akuten Schaden handeln (z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall), welcher außerhalb der Arbeitszeiten eures Hausverwalters auftrifft, kannst du den Bereitschaftsdienst anrufen.

Eine Übersicht über die Zuständigkeit findest du hier:

  • Übersicht Bereitschaftsdienst 

Ich möchte gern umziehen. Was muss ich dafür tun?

Wenn du an einem Umzug interessiert bist, bitten wir dich, einen Umzugsantrag auszufüllen und bei uns einzureichen.

Du wirst dann auf der Warteliste für Umzüge gelistet und kontaktiert, sobald sich eine Möglichkeit ergeben sollte.

Beendigung des Mietvertrags / Kündigung

Ich möchte mein Zimmer kündigen. Was muss ich tun?

Die Kündigung muss immer schriftlich und auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht möglich.

Einen Kündigungsvordruck, den du nutzen kannst, findest du hier.  

Das Schreiben kannst du uns per Post zusenden oder persönlich bei uns während der Sprechzeiten abgeben bzw. in unseren Briefkasten werfen.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Der Mietvertrag kann mit einer 2-monatigen Frist zum Ende eines jeden Semesters gekündigt werden. Bitte beachte dazu Punkt 4.1. unserer Allgemeinen Mietbedingungen.

Es gibt zudem einige Gründe einer Sonderkündigung. Diese findest du unter Punkt 13 unserer Allgemeinen Mietbedingungen. Insofern einer dieser Gründe vorliegt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Das Formular zur Sonderkündigung findest du hier.

Wie kann ich mein Zimmer zurückgeben?

Für deinen Auszug bitten wir dich, rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) einen Termin mit deinem Hausverwalter zu vereinbaren.

Bitte beachte, dass das Zimmer bei Schlüsselrückgabe in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein muss.

Nutze dazu unbedingt die Checkliste, die du zusammen mit deinen Auszugsunterlagen erhältst.

Es empfiehlt sich, einen Vorabnahme-Termin mit dem Hausverwalter wahrzunehmen. Dann bleibt dir noch genügend Zeit, entdeckte Mängel zu beseitigen.

Mängel und Schäden werden auf dem Auszugsprotokoll dokumentiert und mit der Kaution verrechnet.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Bitte beachte, dass wir gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen bis zu 6 Monate Zeit für die Kautionsauszahlung haben.

Wir sind bemüht, diese schnellstmöglich an die Mieter / Mieterinnen zurückzuzahlen. Jedoch kann es aufgrund der Vielzahl an Ein- und Auszügen zum Semesterwechsel etwas dauern. Durchschnittlich brauchen wir ca. ein bis zwei Monate.

Von zwischenzeitlichen Anfragen zum Stand der Rückzahlung bitten wir abzusehen.