Karriere
Derzeit sind folgende Stellen im Studentenwerk Halle zu besetzen:
Erzieher/Erzieherin in der Kindertagesstätte „Weinberg“ am Standort Halle
Zum 01. August 2012 ist eine Teilzeit-Stelle als Erzieher/Erzieherin in der Kindertagesstätte „Weinberg“ am Standort Halle vertretungsweise (§14 Absatz 1 Nummer 3. des Teilzeit- und Befristungsgesetzes), längstens jedoch zeitlich befristet bis zum 31.07.2013 zu besetzen.
Als Mitglied eines Teams von 17 Mitarbeitern/-innen sind Sie insbesondere für die Betreuung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter (0-6 Jahre) entsprechend der pädagogischen Konzeption der Einrichtung verantwortlich. Des Weiteren arbeiten Sie mit an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und eng mit der Elternschaft der Kindertagesstätte zusammen.
Wir wünschen uns eine geeignete pädagogische Fachkraft mit einem erfolgreichen Berufsab-schluss als „staatlich anerkannter Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin“.
Sie zeichnen sich durch ein Höchstmaß an Teamgeist und hoher Einsatzbereitschaft aus und verfügen über Fähigkeiten zur Beteiligung bei der Umsetzung der pädagogischen Konzeption.
Sie denken teamorientiert, haben sowohl die erforderliche soziale Kompetenz im Umgang mit den Ihnen anvertrauten Kindern als auch in der Zusammenarbeit mit deren Eltern.
Wir bieten eine Beschäftigung in Teilzeit im Umfang von 25 Wochenstunden. Wir bieten weiterhin eine tarifgerechte Vergütung nach der Entgeltgruppe 8, Fallgruppe 2. des Teils II, Abschnitt 20.6 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), Stufe 2 und die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum Ablauf des 11.05.2012 an die Abteilung Recht/Personal/Soziales des Studentenwerkes Halle, Postfach 11 05 41 in 06019 Halle (Saale).
Bitte beachten Sie, dass aus verwaltungstechnischen Gründen keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur bei Vorlage eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt.
Sofern Sie bis zum 30.06.2012 keine vorbehaltliche Einstellungszusage erhalten haben, gilt die Bewerbung als abgelehnt.

