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Normalerweise habt Ihr als Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Eure Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt.
Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:
Um zu klären, ob Ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt, kommt bitte in Eure Sozialberatung oder wendet Euch direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.

YUMMY - Your Useful Mensa MemorY: Einfach eine Erinnerung für Eure Lieblingsessen anlegen und bequem per E-Mail informiert werden, wenn diese in Euren Lieblingsmensen angeboten werden. www.meine-mensa.de



